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Kurzbeschreibung des Transportbehälterlagers der BEZ Ahaus GmbH. Teil 1; Die Technik
Author | BZA, GNS |
Date | 1996 |
Classification | 2.01.8.40/08 (GERMANY - AHAUS - GENERAL) |
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Einleitung Die Kernenergie bildet eine Hauptstütze der deutschen Stromversorgung. So wurde 1995 rund ein Drittel des Strombedarfs in der Bundesrepublik Deutschland mit Kernenergie gedeckt. Eine gesicherte Entsorgung ist für die Kernkraftwerke ebenso unerläßlich wie ihre Versorgung und ihr sicherer Betrieb. Zu den notwendigen Schritten bei der Entsorgung zählen auch die Errichtung und der Betrieb von Zwischenlagern. Die Zwischenlagerung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen ermöglicht einen sicheren Verbleib dieser Materialien bis zur weiteren Behandlung oder Endlagerung. Damit wird der Forderung nach einer ,,sachgerechten und sicheren Verbringung der während der gesamten Betriebszeit der Anlage anfallenden bestrahlten Brennelemente in ein für diesen Zweck geeignetes Lager ... " Rechnung getragen, wie es die ,,Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. Februar 1980 fordern. Bereits 1979 wurde ein Antrag nach § 6 Atomgesetz zur Aufbewahrung ausgedienter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren (LWR) im Brennelement-Zwischenlager Ahaus gestellt. Nach einem damals gesetzlich noch nicht geforderten Anhörungstermin im Juni 1983 erteilte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) 1987, als zu dieser Zeit zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde, für das Transportbehälterlager Ahaus die erste Genehmigung zur Aufbewahrung von LWR-Brennelementen.
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