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Kurzbeschreibung des Transportbehälterlagers der BEZ Ahaus GmbH. Teil 1; Die Technik

AuthorBZA, GNS
Date1996
Classification 2.01.8.40/08 (GERMANY - AHAUS - GENERAL)
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Einleitung

Die Kernenergie bildet eine Hauptstütze der deutschen Stromversorgung. So 
wurde  1995 rund ein Drittel des Strombedarfs in der Bundesrepublik Deutschland 
mit Kernenergie gedeckt. Eine gesicherte Entsorgung ist für die Kernkraftwerke 
ebenso unerläßlich wie ihre Versorgung und ihr sicherer Betrieb.

Zu den notwendigen Schritten bei der Entsorgung zählen auch die Errichtung und 
der Betrieb von Zwischenlagern. Die Zwischenlagerung von Brennelementen und
radioaktiven Abfällen in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen ermöglicht einen 
sicheren Verbleib dieser Materialien bis zur weiteren Behandlung oder Endlagerung. 
Damit wird der Forderung nach einer ,,sachgerechten und sicheren Verbringung der 
während der gesamten Betriebszeit der Anlage anfallenden bestrahlten Brennelemente 
in ein für diesen Zweck geeignetes Lager ... " Rechnung getragen, wie es 
die ,,Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" der Regierungschefs
von Bund und Ländern vom 29. Februar 1980 fordern.

Bereits 1979 wurde ein Antrag nach § 6 Atomgesetz zur Aufbewahrung ausgedienter 
Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren (LWR) im Brennelement-Zwischenlager
Ahaus gestellt.

Nach einem damals gesetzlich noch nicht geforderten Anhörungstermin im Juni 1983 
erteilte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) 1987, als zu dieser Zeit 
zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde, für das Transportbehälterlager
Ahaus die erste Genehmigung zur Aufbewahrung von LWR-Brennelementen.

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