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Kurzbeschreibung des Transportbehälterlagers der BEZ Ahaus GmbH. Teil 2; Der Standort

AuthorBZA, GNS
Date1996
Classification 2.01.8.40/09 (GERMANY - AHAUS - GENERAL)
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Einleitung

Im Januar 1978 stellten zwei Unternehmen der Energiewirtschaft, die Deutsche 
Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) und die 
STEAG Kernenergie GmbH, einen Antrag nach § 6 des Atomgesetzes zur 
Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren (LWR) in
einem Naßlager in Ahaus.

Sie ergänzten ihren Antrag im Oktober 1979, um die atomrechtliche Genehmigung 
für die trockene Zwischenlagerung in einem Transportbehälterlager in Ahaus zu 
erhalten. Die beiden Gesellschaften gründeten später die Brennelement-
Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA).

Zu den atomrechtlichen Anträgen zum Brennelement-Zwischenlager Ahaus 
wurden  in der Folge weitere Ergänzungs- und Änderungsanträge gestellt.

Der umfangreichste davon führte zur Aufbewahrungsgenehmigung aller 
bestrahlten Brennelemente des Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR 300) 
von Hamm-Uentrop, der z. Z. stillgelegt wird.

Die BZA und die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service haben am 15. 09. 1995 beim 
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiger Genehmigungsbehörde einen 
Antrag gestellt, auch die weiterentwickelten Brennelemente aus Kernkraftwerken 
ebenso wie die aus deutschen Forschungsreaktoren im TBL-A aufbewahren zu 
dürfen. Für den Transport und die Lagerung dieser Brennelemente wurden neue 
Behältertypen mit zum Teil größerem Fassungsvermögen entwickelt, deren 
Einsatz ebenfalls Gegenstand dieses Antrags ist.

Bei ausschließlicher Verwendung der beantragten Behältergeneration können im 
TBL-A statt der bisher genehmigten 1.500 Tonnen 4.200 Tonnen Schwermetall
zwischengelagert werden.

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