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Kurzbeschreibung des Transportbehälterlagers der BEZ Ahaus GmbH. Teil 2; Der Standort
Author | BZA, GNS |
Date | 1996 |
Classification | 2.01.8.40/09 (GERMANY - AHAUS - GENERAL) |
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Einleitung Im Januar 1978 stellten zwei Unternehmen der Energiewirtschaft, die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) und die STEAG Kernenergie GmbH, einen Antrag nach § 6 des Atomgesetzes zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren (LWR) in einem Naßlager in Ahaus. Sie ergänzten ihren Antrag im Oktober 1979, um die atomrechtliche Genehmigung für die trockene Zwischenlagerung in einem Transportbehälterlager in Ahaus zu erhalten. Die beiden Gesellschaften gründeten später die Brennelement- Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA). Zu den atomrechtlichen Anträgen zum Brennelement-Zwischenlager Ahaus wurden in der Folge weitere Ergänzungs- und Änderungsanträge gestellt. Der umfangreichste davon führte zur Aufbewahrungsgenehmigung aller bestrahlten Brennelemente des Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR 300) von Hamm-Uentrop, der z. Z. stillgelegt wird. Die BZA und die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service haben am 15. 09. 1995 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag gestellt, auch die weiterentwickelten Brennelemente aus Kernkraftwerken ebenso wie die aus deutschen Forschungsreaktoren im TBL-A aufbewahren zu dürfen. Für den Transport und die Lagerung dieser Brennelemente wurden neue Behältertypen mit zum Teil größerem Fassungsvermögen entwickelt, deren Einsatz ebenfalls Gegenstand dieses Antrags ist. Bei ausschließlicher Verwendung der beantragten Behältergeneration können im TBL-A statt der bisher genehmigten 1.500 Tonnen 4.200 Tonnen Schwermetall zwischengelagert werden.
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