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Wie sicher ist der Castor?
| Auteur | BI "Kein Atommüll in Ahaus" |
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| Classificatie | 6.01.8.05/13 (TRANSPORTEN - ALGEMEEN - VEILIGHEID/TECHNOLOGIE) |
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Uit de publicatie:
Vorwort Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Lagerung von ausgedienten Brennelementen aus Atomkraftwerken (AKW) im sogenannten "Brennelement- Zwischenlager" Ahaus (BZA) genehmigt. Es sieht durch seinen Betrieb keine Rechte der in der Umgebung wohnenden Menschen verletzt und meint, dass die Genehmigungsbehörde die Anlage genehmigen durfte. Und dies, obwohl durch den Sachverständigen der Kläger, Prof. Dr. Elmar Schlich*, massive Kritikpunkte am Konzept der Brennelemente-Lagerung in sogenannten Castor-Behältern vorgebracht wurden, die selbst die Richter für "außerordentlich gewichtig" hielten und die auch in der Verhandlung nicht widerlegt werden konnten! Wie passt das zusammen? Nun, entweder ist das Urteil des OVG fehlerhaft und entspricht nicht Recht und Gesetz- oder die gültigen Rechtsnormen wurden tatsächlich eingehalten: Dann liesse dies nur den Schluss zu, dass die bei uns geltenden Rechtsvorschriften nicht geeignet sind, um Menschen ausreichend vor den Gefahren der Atomenergie zu schützen: Denn die Kritik Prof. Schlichs an den Castor-Behältern bleibt auch nach dem OVG-Prozess aufrechterhalten. Die wichtigsten Kritikpunkte haben wir im Folgenden in 10 Punkten zusammengefasst.
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