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Wie sicher ist der Castor?

AuteurBI "Kein Atommüll in Ahaus"
Datum
Classificatie 6.01.8.05/13 (TRANSPORTEN - ALGEMEEN - VEILIGHEID/TECHNOLOGIE)
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Uit de publicatie:

Vorwort

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Lagerung von ausgedienten
Brennelementen aus Atomkraftwerken (AKW) im sogenannten "Brennelement-
Zwischenlager" Ahaus (BZA) genehmigt. Es sieht durch seinen Betrieb keine
Rechte der in der Umgebung wohnenden Menschen verletzt und meint, dass die
Genehmigungsbehörde die Anlage genehmigen durfte. Und dies, obwohl durch den
Sachverständigen der Kläger, Prof. Dr. Elmar Schlich*, massive Kritikpunkte am
Konzept der Brennelemente-Lagerung in sogenannten Castor-Behältern vorgebracht
wurden, die selbst die Richter für "außerordentlich gewichtig" hielten und die
auch in der Verhandlung nicht widerlegt werden konnten!
Wie passt das zusammen? Nun, entweder ist das Urteil des OVG fehlerhaft und
entspricht nicht Recht und Gesetz- oder die gültigen Rechtsnormen wurden
tatsächlich eingehalten: Dann liesse dies nur den Schluss zu, dass die bei uns
geltenden Rechtsvorschriften nicht geeignet sind, um Menschen ausreichend vor
den Gefahren der Atomenergie zu schützen: Denn die Kritik Prof. Schlichs an den
Castor-Behältern bleibt auch nach dem OVG-Prozess aufrechterhalten. Die wichtigsten
Kritikpunkte haben wir im Folgenden in 10 Punkten zusammengefasst.

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