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Bericht der Bundesregierung an den deutsche Bundestag über Umwelt-radioaktivität und Strahlenbelastung 1990
Author | Bundesmin. für Umwelt |
Date | May 1992 |
Classification | 2.01.0.00/38 (GERMANY - GENERAL) |
Front | ![]() |
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Vorwort Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht dem Auftrag des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2610), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Einigungsvertrag vom 23. September 1990 (BGBl. Il, S. 885) nach, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die wesentlichen Entwicklungen, die für die Umweltradioaktivität und für die Strahlenexposition der Arbeitskräfte und der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind, zu informieren. Mit Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 war es erstmals möglich, einen Bericht über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung für ganz Deutschland zu fertigen. Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes wurde das gesamte Atom- und Strahlenschutzrecht auf das Gebiet der neuen Bundesländer übergeleitet. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Angaben über die natürliche Strahlenexposition sowie über die Emissionen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen, über Strahlenunfälle und Kernwaffenversuche sowie über die damit verbundenen Strahlenexpositionen. Er behandelt ferner die berufliche Strahlenexposition und die Beiträge, die sich aus der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in Medizin, Forschung, Technik und Haushalt resultieren. Zwei Drittel der Gesamtbelastung entfallen danach auf die Exposition durch die natürlich radioaktiven Stoffe und die kosmische Strahlung. Die effektive Dosis aus der natürlichen Strahlenexposition beträgt im Mittel etwa 2,4 Millisievert (mSv) und variiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zum Mehrfachen dieses Wertes. Der größte Teil der zivilisatorischen Strahlenbelastung entsteht durch die Röntgendiagnostik. Vergleichsweise gering ist die Exposition durch die Verwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in den Übrigen Bereichen der Medizin, in Forschung und Technik und im Haushalt sowie durch kerntechnische Anlagen. Im Vorgriff auf zu erwartende Regelungen der EG wurde bereits jetzt über die Höhe der Exposition des Flugpersonals berichtet. Die Besonderheiten der Uranbergbaugebiete Sachsen und Thüringen finden in dem Bericht ebenfalls Berücksichtigung. Eine große Zahl von Messungen erlauben inzwischen einen Überblick über die Größe der Belastung. Dem besonderen Problem des Radons in dieser Region wurde durch Studien zur Ermittlung des gesundheitlichen Risikos und durch die Erprobung von Sanierungsmaßnahmen für radonbelastete Häuser Rechnung getragen. Die Auswirkungen des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl auf die Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1986 im Mittel noch ca. 5% der natürlichen Strahlenexposition. Im Jahre 1990 sank die hierdurch bedingte Exposition auf ca. 1% der natürlichen Strahlenexposition von 2,4 mSv pro Jahr und ist damit in ihrer Auswirkung vernachlässigbar gering geworden.
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