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Bericht der Bundesregierung an den deutsche Bundestag über Umwelt-radioaktivität und Strahlenbelastung 1990

AuthorBundesmin. für Umwelt
DateMay 1992
Classification 2.01.0.00/38 (GERMANY - GENERAL)
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Vorwort

Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht dem Auftrag des 
Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2610), zuletzt 
geändert durch das Gesetz zum Einigungsvertrag vom 23. September 1990 
(BGBl. Il, S. 885) nach, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die 
wesentlichen Entwicklungen, die für die Umweltradioaktivität und für die 
Strahlenexposition der Arbeitskräfte und der Gesamtbevölkerung der 
Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind, zu informieren.

Mit Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 war es 
erstmals möglich, einen Bericht über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung 
für ganz Deutschland zu fertigen. Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und 
des Strahlenschutzes wurde das gesamte Atom- und Strahlenschutzrecht auf das 
Gebiet der neuen Bundesländer übergeleitet.

Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Angaben über die natürliche 
Strahlenexposition sowie über die Emissionen radioaktiver Stoffe aus 
kerntechnischen Anlagen, über Strahlenunfälle und Kernwaffenversuche sowie 
über die damit verbundenen Strahlenexpositionen. Er behandelt ferner die 
berufliche Strahlenexposition und die Beiträge, die sich aus der Anwendung 
radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in Medizin, Forschung, Technik 
und Haushalt resultieren.

Zwei Drittel der Gesamtbelastung entfallen danach auf die Exposition durch die 
natürlich radioaktiven Stoffe und die kosmische Strahlung. Die effektive Dosis aus 
der natürlichen Strahlenexposition beträgt im Mittel etwa 2,4 Millisievert (mSv) und 
variiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zum Mehrfachen dieses 
Wertes. Der größte Teil der zivilisatorischen Strahlenbelastung entsteht durch die 
Röntgendiagnostik. Vergleichsweise gering ist die Exposition durch die Verwendung 
radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in den Übrigen Bereichen der Medizin, 
in Forschung und Technik und im Haushalt sowie durch kerntechnische Anlagen. Im 
Vorgriff auf zu erwartende Regelungen der EG wurde bereits jetzt über die Höhe der
Exposition des Flugpersonals berichtet.

Die Besonderheiten der Uranbergbaugebiete Sachsen und Thüringen finden in dem 
Bericht ebenfalls Berücksichtigung. Eine große Zahl von Messungen erlauben 
inzwischen einen Überblick über die Größe der Belastung. Dem besonderen 
Problem des Radons in dieser Region wurde durch Studien zur Ermittlung des 
gesundheitlichen Risikos und durch die Erprobung von Sanierungsmaßnahmen
für radonbelastete Häuser Rechnung getragen.

Die Auswirkungen des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl auf die 
Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1986 im Mittel 
noch ca. 5% der natürlichen Strahlenexposition. Im Jahre 1990 sank die hierdurch 
bedingte Exposition auf ca. 1% der natürlichen Strahlenexposition von 2,4 mSv 
pro Jahr und ist damit in ihrer Auswirkung vernachlässigbar gering geworden.

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