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Unfälle in Deutschen Kernkraftwerken. Veröffentlichung der vertraulichen Störfallberichte der Bunderregierung (1979)

AuthorBBU
DateSeptember 1979
Classification 2.01.0.03/03 (GERMANY - ACCIDENTS)
Remarks see also 2.01.0.03/04
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Einleitung

Die Mehrzahl der in deutschen Kernkraftwerken vorkommenden Störfälle wurde 
bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Der Bundesverband Bürgerinitiativen 
Umweltschutz veröffentlicht in dieser Broschüre die vollständige Liste aller Störfälle 
in deutschen Kernkraftwerken von 1965 bis Herbst 1977.

Während der Öffentlichkeit unablässig erzählt wird, die deutschen Kernkraftwerke 
seien die sichersten der Welt, ereignete sich nach diesen Unterlagen in den letzten 
beiden Jahres des Berichtszeitraumes im Durchschnitt alle 3 Tage in einem deutschen
Kernkraftwerk ein kleiner oder größerer Störfall. (Behördendeutsch: 
"Sicherheitstechnisch bedeutsames Vorkommnis")

Informationen über diese Störfälle werden vor der Öffentlichkeit streng geheim 
gehalten. In einem diesbezüglichen Vertrag zwischen dem Bundesinnenministerium 
(BMI) und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), die alle Störfallberichte
sammelt, heißt es:
"Der Auftragnehmer wird verpflichtet, über alle ihm zugeleiteten Akten, Vorgänge 
usw. sowie alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag ihm zur Kenntnis gelangten
Angelegenheiten Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen 
hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers."

Begründet wird diese Geheimhaltungspflicht mit der geradezu zynischen 
Argumentation, daß die Betreiber von Kernkraftwerken "Urheberrechte" an ihren 
Störfällen bzw. Störfallberichten haben. (!)

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