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Die Taxonomie-Verordnung und Kernenergie unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien: eine Literaturstudie (2020)
| Author | Sigrid Stagl |
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6-01-0-00-279.pdf |
| Date | September 2020 |
| Classification | 6.01.0.00/279 (GENERAL) |
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From the publication:
Die Taxonomie-Verordnung und Kernenergie unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien: eine Literaturstudie Sigrid Stagl Wien, September 2020 Im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion VII – Klimaschutz und Umwelt Abteilung 10 – Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten 1 Kurzfassung Die ‚Taxonomie-Verordnung‘ enthält drei zu erfüllende Kriterien zur Beurteilung dessen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung eingestuft werden kann: (1) einen ‚wesentlichen‘ Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten (oder zumindest die Befähigung anderer), (2) die Erfüllung des Kriteriums ‚Do No Significant Harm‘ in allen Umweltzielen, und (3) die Entsprechung der in der Taxonomie angeführten internationalen Sozialstandards in der Produktion. Diese Literaturstudie untersucht, inwieweit die Kernenergie den Kriterien der Taxonomie-Verordnung entspricht. Kriterium 1: Die Kernenergie ist im Vergleich zu fossilen Brennstoffen als Energiequelle mit geringen Treibhausgasemissionen anerkannt, und entspricht somit grundsätzlich dem Kriterium hinsichtlich einer Reduktion oder Stabilisierung von Treibhausgasen. Es wird jedoch kontrovers diskutiert, ob diese Technologie in einen zukünftigen nachhaltigen Energiemix mit erheblichen CO2-Reduktionen einbezogen werden soll. Es wird in Frage gestellt, ob die Kernenergie dem ‚best-in- class Ansatz‘ im Energiesektor entspricht (und damit als Übergangstechnologie eingestuft werden kann). Es gibt alternative Energiequellen mit noch geringeren Treibhausgasemissionen, deren gute Leistungen beim Klimaschutz nicht durch vergleichsweise hohe Risiken infrage gestellt werden. Kriterium 2: Die Erfüllung des Kriteriums ‚Do No Significant Harm‘ für alle Umweltziele1 kann auf Basis der Literaturstudie folgendermaßen zusammengefasst werden: Während die Risiken nuklearer Unfälle zwar verringert, aber niemals ausgeschlossen werden können, führt der Schutz gegen Klimawandelauswirkungen zu steigenden Kosten für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken und geringerer Produktivität aufgrund extremer Klimaschwankungen, wodurch die Widerstandsfähigkeit der Kernkraft eingeschränkt wird. Weiters benötigt Kernkraft überdurchschnittlich viel Grundwasser und Oberflächenwasser. Erhöhte Wassertemperaturen und reduzierte Wasserführung der Flüsse haben in den vergangenen Jahren bereits zu einer Reduktion und manchmal sogar zu Unterbrechungen der Stromerzeugung geführt. Aus diesem Grund werden neue Kühltechnologien eingesetzt, die wiederum mit höheren Kosten verbunden sind. Forzieri et al. (2018) schätzen die Dürre- und Hitzeschäden in Europa bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 67% bzw. 27% aller Risikofolgen für den Energiesektor (derzeit 31% bzw. 9%).

