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Atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht in Deutschland (1995)
| Author | GRS |
| Date | September 1995 |
| Classification | 6.01.0.30/20 (LIABILITY / INSURANCE / LEGISLATION) |
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From the publication:
Einführung Die friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland ist an strenge Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften geknüpft. Sie sind im »Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz-AtG)« festgeschrieben. Dieses rechtliche Instrumentarium für die Durchführung des Genehmigungs- und Aufsichts-verfahrens wird durch weitere Rechtsverordnungen sowie Richt- und Leitlinien konkretisiert. Das Atomgesetz ist eine der Grundlagen für ein hohes Sicherheitsniveau bei der Errichtung und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahrens werden alle Bundes- und Landesbehörden, deren Zuständigkeitsbereich berührt werden kann, die betroffenen Gebietskörperschaften und die Fachgutachter umfassend eingebunden. Die Öffentlichkeit wird ebenfalls beteiligt. Hierdurch wird eine breite und differenzierte Entscheidungsgrundlage geschaffen, die Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Interessen ermöglicht.
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