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Atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht in Deutschland (1995)

AuthorGRS
DateSeptember 1995
Classification 6.01.0.30/20 (LIABILITY / INSURANCE / LEGISLATION)
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Einführung

Die friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland ist 
an strenge Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften geknüpft. Sie sind im 
»Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen 
ihre Gefahren (Atomgesetz-AtG)« festgeschrieben. Dieses rechtliche Instrumentarium 
für die Durchführung des Genehmigungs- und Aufsichts-verfahrens wird durch 
weitere Rechtsverordnungen sowie Richt- und Leitlinien konkretisiert. Das 
Atomgesetz ist eine der Grundlagen für ein hohes Sicherheitsniveau bei der 
Errichtung und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen.

Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahrens werden 
alle Bundes- und Landesbehörden, deren Zuständigkeitsbereich berührt werden 
kann, die betroffenen Gebietskörperschaften und die Fachgutachter umfassend 
eingebunden. Die Öffentlichkeit wird ebenfalls beteiligt. Hierdurch wird eine 
breite und differenzierte Entscheidungsgrundlage geschaffen, die Entscheidungen 
unter Berücksichtigung aller Interessen ermöglicht.

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