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Bericht der Bundesregierung an den deutsche Bundestag über Umwelt-radioaktivität und Strahlenbelastung 1989
Author | Bundesmin. für Umwelt |
Date | 1990 |
Classification | 2.01.0.00/37 (GERMANY - GENERAL) |
Front | ![]() |
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Vorwort Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht dem Auftrag des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2610) nach, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die wesentlichen Entwicklungen, die für die Umweltradioaktivität und für die Strahlenexposition der Arbeitskräfte und der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind, zu informieren. Der Bericht enthält die wichtigsten Angaben über die natürliche Strahlenexposition sowie über die Emissionen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen, über Strahlenunfälle und Kernwaffenversuche sowie die damit verbundenen Strahlenexpositionen und behandelt ferner die berufliche Strahlenexposition sowie die Beiträge, die sich aus der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in Medizin, Forschung, Technik und Haushalt ergeben. Zwei Drittel der Gesamtbelastung entfallen danach auf die Exposition durch die natürlich radioaktiven Stoffe und die kosmische Strahlung. Die effektive Dosis aus der natürlichen Strahlenexposition beträgt im Mittel etwa 2,4 Millisievert (mSv) undvariiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zum Mehrfachen dieses Wertes. Der größte Teil der zivilisatorischen Strahlenbelastung entsteht durch die Röntgendiagnostik. Vergleichsweise gering ist die Exposition durch die Verwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in den Übrigen Bereichen der Medizin, in Forschung und Technik und im Haushalt sowie durch kerntechnische Anlagen. Durch den Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl hat sich die Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland verändert. Die dadurch bedingte Strahlenexposition der Bevölkerung betrug 1986 im Mittel ca. 5 % der natürlichen Strahlenexposition. Im Jahre 1989 sank die hierdurch bedingte Exposition auf ca. 1 bis 2% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenexposition von 2,4 mSv pro Jahr. Durch Vorsorgemaßnahmen, wie Verhaltensempfehlungen und Handelsbeschränkungen für Lebensmittel, konnte der Beitrag der Umweltradioaktivität auf die gesamte Strahlenexposition der Bevölkerung beeinflußt werden. Im nationalen wie im internationalen Bereich sind Konsequenzen u. a. mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, mit Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft und mit Konventionen zur Information und Hilfeleistung bei kerntechnischen Unfällen im Rahmen der Internationalen Atomenergiebehörde gezogen worden. Ober die Auswirkungen des Unfalls von Tschernobyl auf das Bundesgebiet und die getroffenen Maßnahmen und Initiativen sind der Deutsche Bundestag und auch die Bevölkerung im einzelnen unterrichtet worden. Weiterhin enthält dieser Bericht erstmals eine allgemeine Einführung zum Thema "Strahlendosis und Strahlenwirkung".
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