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Bericht der Bundesregierung an den deutsche Bundestag über Umwelt-radioaktivität und Strahlenbelastung 1989

AuthorBundesmin. für Umwelt
Date1990
Classification 2.01.0.00/37 (GERMANY - GENERAL)
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Vorwort

Die Bundesregierung kommt mit diesem Bericht dem Auftrag des 
Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2610) nach, den 
Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die wesentlichen Entwicklungen, die 
für die Umweltradioaktivität und für die Strahlenexposition der Arbeitskräfte und 
der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind, zu 
informieren.

Der Bericht enthält die wichtigsten Angaben über die natürliche Strahlenexposition
sowie über die Emissionen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen, über
Strahlenunfälle und Kernwaffenversuche sowie die damit verbundenen 
Strahlenexpositionen und behandelt ferner die berufliche Strahlenexposition sowie 
die Beiträge, die sich aus der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender 
Strahlen in Medizin, Forschung, Technik und Haushalt ergeben.

Zwei Drittel der Gesamtbelastung entfallen danach auf die Exposition durch die
natürlich radioaktiven Stoffe und die kosmische Strahlung. Die effektive Dosis aus
der natürlichen Strahlenexposition beträgt im Mittel etwa 2,4 Millisievert (mSv) 
undvariiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zum Mehrfachen dieses
Wertes. Der größte Teil der zivilisatorischen Strahlenbelastung entsteht durch die
Röntgendiagnostik. Vergleichsweise gering ist die Exposition durch die 
Verwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in den Übrigen 
Bereichen der Medizin, in Forschung und Technik und im Haushalt sowie durch 
kerntechnische Anlagen.

Durch den Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl hat sich die Umweltradioaktivität 
in der Bundesrepublik Deutschland verändert. Die dadurch bedingte 
Strahlenexposition der Bevölkerung betrug 1986 im Mittel ca. 5 % der natürlichen 
Strahlenexposition. Im Jahre 1989 sank die hierdurch bedingte Exposition auf ca. 
1 bis 2% der durchschnittlichen natürlichen Strahlenexposition von 2,4 mSv pro 
Jahr. Durch Vorsorgemaßnahmen, wie Verhaltensempfehlungen und 
Handelsbeschränkungen für Lebensmittel, konnte der Beitrag der 
Umweltradioaktivität auf die gesamte Strahlenexposition der Bevölkerung 
beeinflußt werden. Im nationalen wie im internationalen Bereich sind 
Konsequenzen u. a. mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, mit Rechtsakten der 
Europäischen Gemeinschaft und mit Konventionen zur Information und 
Hilfeleistung bei kerntechnischen Unfällen im Rahmen der Internationalen 
Atomenergiebehörde gezogen worden. Ober die Auswirkungen des Unfalls von 
Tschernobyl auf das Bundesgebiet und die getroffenen Maßnahmen und Initiativen 
sind der Deutsche Bundestag und auch die Bevölkerung im einzelnen unterrichtet 
worden.

Weiterhin enthält dieser Bericht erstmals eine allgemeine Einführung zum Thema
"Strahlendosis und Strahlenwirkung".

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