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Der Demo Ratgeber
| Author | Ermittlungsausschuß Gorleben |
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| Classification | 2.01.2.30/10 (GERMANY - ANTI-NUCLEAR MOVEMENT - REPRESSION) |
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From the publication:
liebe Anti-Atom-Gemeinde ! Ein Wort vorweg zu diesem Demo Ratgeber: Der sogenannte Rechtsstaat hat mehrfach gezeigt, wessen Recht er spricht. Auch wissen wir, daß der Konflikt um die Atomenergie nicht rechtsstaatlich zu lösen ist. Wenn wir jetzt Vorbereitungen treffen, uns so gut wie möglich gegen die Rechtsbruche und Willkür durch Landesregierung, Polizei und BGS wehren zu können, heißt das nicht, daß wir davon ausgehen, Recht zu bekommen. Aber unsere Absicht ist, es der Gegenseite - dem Atom und Polizeistaat - so schwer wie möglich zu machen, im 'Durchmarsch' Grundrechte auszuhebeln. Wenigstens können wir sie zwingen, ihre häßliche Fratze zu zeigen und natürlich sollten wir uns und unsere Strukturen schützen. Im Folgenden finden sich Informationen, die wir schon auf unseren Flugblättern veröffentlicht haben. Hier sind die Themen nun etwas ausführlicher beschrieben. Wir halten es für notwendig, sich vor Aktionen und Demos damit auseinanderzusetzen. Es ist hilfreich sich z.B. Festnahmesituationen oder Knüppeleinsätze vorher vorzustellen und in der Bezugsgruppe zu besprechen, um mögliche eigene Reaktionen und Grenzen kennenzulernen und sich dann klar zu machen, wie mensch reagieren soll und kann. Die Texte sind keine abschließende Darstellung, und für alle, die sich intensiver mit Fragen zur Repression auseinandersetzen wollen, haben wir eine Literaturliste anghängt. Weiter findet ihr eine Anzahl von verschiedenen Vordrucken. Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) ist im Sommer '96 geändert worden. Da es außer den Chaostagen in Hannover noch keine Erfahrungen mit den neuen Regelungen bei Großveranstaltungen gibt, haben wir unserer Phantasie freien Lauf gelassen und versucht, uns einige Situationen vorzustellen, die möglicherweise entstehen können. So findet ihr Vordrucke, mit denen Platzverweisen und Aufenthaltsverboten widersprochen werden kann. (Die solltet ihr vorher kopieren, um ein Belegexemplar zu haben oder falls ihr sie öfter braucht) Demonstrieren erlaubt - Demonstrieren verboten ? Die entsprechenden Allgemeinverfügungen aus den Jahren '94, '95 und '96 sind erfolgreich beklagt worden bzw. noch nicht entschieden. Wir vermuten, daß wir dennoch auch 1997 wieder mit einem weitreichenden Versammlungsverbot überzogen werden. Auch wenn wir es wieder beklagen und damit möglicherweise Freiräume schaffen können, ist allemal klar, daß nur jene Versammlungen (nach dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG) geschützt sind, die angemeldet wurden. Die Entscheidung, im Vorfeld oder spontan anzumelden, können wir keiner Person oder Gruppe abnehmen. Wie das aber funktioniert und unter welchen Bedingungen Verantwortliche eine Versammlung durchführen oder auflösen könnnen, haben wir auch versucht aufzuzeigen.
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