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Kurzbeschreibung WAA Wackersdorf (1983)
| Author | DWK |
| Date | August 1983 |
| Classification | 2.01.8.20/02 (GERMANY - WACKERSDORF) |
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Vorwort Die sichere Gewährleistung der Entsorgung der Kernkraftwerke ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die weitere friedliche Nutzung und den begrenzten Ausbau der Kernenergie. Gemäß § 9a Abs. 1 Atomgesetz (AtG) wird dem Kernkraftwerksbetreiber die Verpflichtung auferlegt, beim Betrieb anfallende radioaktive Reststoffe, wozu insbesondere abgebrannte Brennelemente gehören, schadlos zu verwerten oder, falls dies nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen. Das Entsorgungskonzept der Kernkraftwerksbetreiber sieht vor, nach Ablauf der Verträge über Wiederaufarbeitung mit ausländischen Unternehmen, abgebrannten Brennstoff einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage zuzuführen. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente mit Mischoxid-Brennelement- Fertigung ist durch das Atomgesetz gesetzlich normiert. Diese Gesetzesnorm liegt dem Beschluß zur Entsorgung der Kernkraftwerke zugrunde, der von den Regierungschefs von Bund und Ländern am 28. September 1979 gefaßt wurde. Demnach wird die zügige Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage gefordert. Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) wurde im Jahre 1977 durch 12 deutsche Elektrizitätsversorgungsunternehmen gegründet, die Kernkraftwerke planen und betreiben. Die Aufgabe der DWK ist die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke. Dazu gehören vor allem die Planung, Errichtung und der Betrieb von Entsorgungsanlagen mit Ausnahme der Endlagerung radioaktiver Abfälle, für die nach dem Gesetz der Bund zuständig ist.
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