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Kurzbeschreibung WAA Wackersdorf (1983)

AuthorDWK
DateAugust 1983
Classification 2.01.8.20/02 (GERMANY - WACKERSDORF)
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Vorwort

Die sichere Gewährleistung der Entsorgung der Kernkraftwerke ist eine der 
unabdingbaren Voraussetzungen für die weitere friedliche Nutzung und den 
begrenzten Ausbau der Kernenergie.

Gemäß § 9a Abs. 1 Atomgesetz (AtG) wird dem Kernkraftwerksbetreiber die 
Verpflichtung auferlegt, beim Betrieb anfallende radioaktive Reststoffe, wozu 
insbesondere abgebrannte Brennelemente gehören, schadlos zu verwerten oder, 
falls dies nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht möglich oder 
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, als radioaktive Abfälle geordnet zu beseitigen.

Das Entsorgungskonzept der Kernkraftwerksbetreiber sieht vor, nach Ablauf der 
Verträge über Wiederaufarbeitung mit ausländischen Unternehmen, abgebrannten
Brennstoff einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage zuzuführen.

Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente mit Mischoxid-Brennelement-
Fertigung ist durch das Atomgesetz gesetzlich normiert. Diese Gesetzesnorm liegt 
dem Beschluß zur Entsorgung der Kernkraftwerke zugrunde, der von den 
Regierungschefs von Bund und Ländern am 28. September 1979 gefaßt wurde.
Demnach wird die zügige Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage gefordert.

Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH 
(DWK) wurde im Jahre 1977 durch 12 deutsche Elektrizitätsversorgungsunternehmen
gegründet, die Kernkraftwerke planen und betreiben. Die Aufgabe der DWK ist die 
Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke. Dazu gehören vor allem die Planung, 
Errichtung und der Betrieb von Entsorgungsanlagen mit Ausnahme der Endlagerung 
radioaktiver Abfälle, für die nach dem Gesetz der Bund zuständig ist.

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