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Stillegung und Abbau des Kernkraftwerkes Greifswald
Author | EnergieWerke Nord GmbH |
Date | September 1995 |
Classification | 2.01.9.70/01 (GERMANY - GREIFSWALD REACTORS) |
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l. Das Vorhaben der EWN GmbH Das Kernkraftwerk Greifswald liegt nahe der Ortschaft Lubmin im Landkreis Ostvorpommern unmittelbar am Greifswalder Bodden (Abb. 1). Es hat seit dem Jahr 1990 endgültig die Erzeugung von Elektroenergie eingestellt und befindet sich seitdem in der Nachbetriebsphase. Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) als Besitzer und Eigentümer hat die Aufgabe. diese Kernkraftwerksanlage stillzulegen und abzubauen. Nach dem Atomgesetz (AtG) ist für die Stillegung sowie den Abbau einer solchen Anlage eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich. Die EWN hat deshalb auf Beschluß ihres Aufsichtsrates am 17.06.1994 einen diesbezüglichen Antrag beim zuständigen Ministerium der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern gestellt Die Genehmigung "zur Stillegung der Blöcke I - 6 und zum Abbau von Anlagenteilen" wurde am 30.06.1995 erteilt. Entsprechend der Zweckbestimmung des Atomgesetzes liegt es in der Verantwortung des Kernkraftwerksbetreibers. bei allen Vorhaben im Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen, also auch bei der Stillegung und dem Abbau von Kernkraftwerken. Leben und Gesundheit der Bürger sowie Sachgütler vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Außerdem hat der Kernkraftwerksbetreiber dafür Sorge zu tragen, daß die bei der Stillegung und dem Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe sowie aus- oder abgebaute radioaktive Anlagenteile entweder schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden. Die Entsorgungsaufgaben werden von der Zwischenlager Nord GmbH (ZLN) durchgeführt. Dieses Unternehmen wird die radioaktiven Reststoffe und Abfalle entgegennehmen, im in der Errichtung befindlichen Zwischenlager Nord aufbewahren und die geordnete Entsorgung realisieren. Beim Abbau der Anlagenteile und Gebäude fallen auch konventionelle, d. h. nicht radioaktive Reststoffe an. Diese werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen und gültigen Verordnungen schadlos verwertet oder Deponien zugeführt. 2.Standortbelegung Das Kernkraftwerk Greifswald ist mit Reaktoren des russischen Typs WWER-440/W-230 (Blöcke I - 4) und WWER-440/W-213 (Blöcke 5 - 8) ausgerüstet Diese Reaktoren sind thermische Druckwasserreaktoren.
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