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Stillegung und Abbau des Kernkraftwerkes Greifswald (1995)

AuteurEnergieWerke Nord GmbH
Datumseptember 1995
Classificatie 2.01.9.70/01 (DUITSLAND - GREIFSWALD REACTOREN)
Voorkant

Uit de publicatie:

l. Das Vorhaben der EWN GmbH

Das Kernkraftwerk Greifswald liegt nahe der Ortschaft Lubmin im Landkreis 
Ostvorpommern unmittelbar am Greifswalder Bodden (Abb. 1).

Es hat seit dem Jahr 1990 endgültig die Erzeugung von Elektroenergie eingestellt 
und befindet sich seitdem in der Nachbetriebsphase. Die Energiewerke Nord GmbH 
(EWN) als Besitzer und Eigentümer hat die Aufgabe. diese Kernkraftwerksanlage 
stillzulegen und abzubauen. Nach dem Atomgesetz (AtG) ist für die Stillegung sowie 
den Abbau einer solchen Anlage eine Genehmigung durch die zuständige Behörde 
erforderlich.

Die EWN hat deshalb auf Beschluß ihres Aufsichtsrates am 17.06.1994 einen 
diesbezüglichen Antrag beim zuständigen Ministerium der Landesregierung von 
Mecklenburg-Vorpommern gestellt Die Genehmigung "zur Stillegung der 
Blöcke I - 6 und zum Abbau von Anlagenteilen" wurde am 30.06.1995 erteilt.

Entsprechend der Zweckbestimmung des Atomgesetzes liegt es in der Verantwortung 
des Kernkraftwerksbetreibers. bei allen Vorhaben im Umgang mit Kernbrennstoffen 
und sonstigen radioaktiven Stoffen, also auch bei der Stillegung und dem Abbau von 
Kernkraftwerken. Leben und Gesundheit der Bürger sowie Sachgütler vor den 
Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu 
schützen. Außerdem hat der Kernkraftwerksbetreiber dafür Sorge zu tragen, daß die 
bei der Stillegung und dem Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe sowie aus- 
oder abgebaute radioaktive Anlagenteile entweder schadlos verwertet oder als 
radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden.

Die Entsorgungsaufgaben werden von der Zwischenlager Nord GmbH (ZLN) 
durchgeführt. Dieses Unternehmen wird die radioaktiven Reststoffe und Abfalle 
entgegennehmen, im in der Errichtung befindlichen Zwischenlager Nord aufbewahren 
und die geordnete Entsorgung realisieren. Beim Abbau der Anlagenteile und Gebäude 
fallen auch konventionelle, d. h. nicht radioaktive Reststoffe an. Diese werden 
entsprechend den gesetzlichen Regelungen und gültigen Verordnungen schadlos 
verwertet oder Deponien zugeführt.

2.Standortbelegung
Das Kernkraftwerk Greifswald ist mit Reaktoren des russischen Typs 
WWER-440/W-230 (Blöcke I - 4) und WWER-440/W-213 (Blöcke 5 - 8) 
ausgerüstet Diese Reaktoren sind thermische Druckwasserreaktoren.

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