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Energie-Dialog Entsorgung. Schlussbericht des Vorsitzende..
Author | Bundesamt für Energie |
Date | November 1998 |
Classification | 2.12.4.10/09 (SWITZERLAND - WASTE (NAGRA)) |
Front | ![]() |
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Energie-Dialog Entsorgung Schlussbericht des Vorsitzenden zu Handen des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Einleitung In den Folgerungen zu dem von Bundesrat Leuenbarger initiierten energiepolitischen Dialog wurde im Juni 1997 festgehalten, dass die noch offenen Fragen durch die betroffenen Kreise gemeinsam weiter zu bearbeiten seien. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle bildet einen dieser Themenkreise. Am 1 0. Februar 1998 hat die Arbeitsgruppe Energie-Dialog Entsorgung unter dem Vorsitz von Prof. Ruh, ehemaliger Vorsteher des Instituts für Sozialethik der Universität Zürich, ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, wichtige Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung zu diskutieren, technische, rechtliche und finanzielle Fragen zu beantworten und im Hinblick auf das neue Kernenergiegesetz Konsensvorschläge zu erarbeiten. Im Dialog vertreten waren die Setreiber der Kernkraftwerke, die Nagra, Umweltorganisationen (Schweizerische Energiestiftung, Greenpeace), die betroffenen Bundesämter und je ein Vertreter der Kommission Nukleare Entsorgung und des Komitees für die Mitsprache der Nidwaldner Bevölkerung bei Atomanlagen (MNA). Bis Ende September 1998 haben 6 Sitzungen und eine Klausurtagung stattgefunden. Unter Anhörung von externen Experten wurden ethische Grundsatzfragen zur Kernenergienutzung und die Themen "Konzept Entsorgung: Endlagerung vs. kontrollierte Langzeitlagerung" und "Wiederaufarbeitung oder direkte Endlagerung" diskutiert. Zu den Hauptfragen des Mandats wurden von Betreibern und Umweltorganisationen verschiedene Arbeitsunterlagen in die Diskussion eingebracht und Vertreter der Verwaltung haben mehrere Konsensvorschläge präsentiert. Gemäss den Verfahrensregeln (Kapitel 1.2) sind diese vertraulichen Beiträge nur auf Wunsch und im Einverständnis mit dem jeweiligen Verfasser im Bericht aufgenommen worden. Es stellte sich bald heraus, dass die Verknüpfung der Entsorgung mit dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke einen möglichen Konsens in Frage stellte. Während ein Durchbruch bei der Lösung des Entsorgungsproblems den Weiterbetrieb rechtfertigen würde, könnte die Verhinderung einer Lösung als Argument für den Ausstieg dienen. Bei der Frage nach der Weiterführung der Kernenergie gingen dann auch die Meinungen auseinander. Für die Setreiber sollen die bestehenden Kernkraftwerke gemäss Folgerungen des EVED (seit 1.1.1998 UVEK) aus dem energiepolitischen Dialog vom Juni 1997 weiter betrieben werden, solange ihre Sicherheit gewährleistet ist. Der Bau neuer Kernkraftwerke soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Für die Umweltorganisationen beinhaltet die Weiterführung der Atomenergie neben dem Bau neuer Kernkraftwerke auch einen eventuellen Weiterbetrieb der alten Anlagen über die ursprüngliche Auslegungszeit von 40 Jahren hinaus. Über einen solchen Weiterbetrieb soll das Volk entscheiden können. Im Rahmen des Dialogs verzichteten die Umweltorganisationen auf das explizite Zugeständnis seitens der Betreiber, den Atompfad zu verlassen.
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