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Energie-Dialog Entsorgung. Schlussbericht des Vorsitzende..

AuthorBundesamt für Energie
DateNovember 1998
Classification 2.12.4.10/09 (SWITZERLAND - WASTE (NAGRA))
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Energie-Dialog Entsorgung

Schlussbericht des Vorsitzenden zu Handen des Eidg. Departements für Umwelt, 
Verkehr, Energie und Kommunikation

Einleitung
In den Folgerungen zu dem von Bundesrat Leuenbarger initiierten energiepolitischen 
Dialog wurde im Juni 1997 festgehalten, dass die noch offenen Fragen durch die 
betroffenen Kreise gemeinsam weiter zu bearbeiten seien. Die Entsorgung der 
radioaktiven Abfälle bildet einen dieser Themenkreise. Am 1 0. Februar 1998 hat 
die Arbeitsgruppe Energie-Dialog Entsorgung unter dem Vorsitz von Prof. Ruh, 
ehemaliger Vorsteher des Instituts für Sozialethik der Universität Zürich, ihre 
Tätigkeit aufgenommen.

Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, wichtige Grundsatzfragen im Zusammenhang 
mit der Entsorgung zu diskutieren, technische, rechtliche und finanzielle Fragen zu 
beantworten und im Hinblick auf das neue Kernenergiegesetz Konsensvorschläge zu 
erarbeiten. Im Dialog vertreten waren die Setreiber der Kernkraftwerke, die Nagra, 
Umweltorganisationen (Schweizerische Energiestiftung, Greenpeace), die betroffenen 
Bundesämter und je ein Vertreter der Kommission Nukleare Entsorgung und des 
Komitees für die Mitsprache der Nidwaldner Bevölkerung bei Atomanlagen (MNA).

Bis Ende September 1998 haben 6 Sitzungen und eine Klausurtagung stattgefunden. 
Unter Anhörung von externen Experten wurden ethische Grundsatzfragen zur 
Kernenergienutzung und die Themen "Konzept Entsorgung: Endlagerung vs. 
kontrollierte Langzeitlagerung" und "Wiederaufarbeitung oder direkte Endlagerung" 
diskutiert. Zu den Hauptfragen des Mandats wurden von Betreibern und 
Umweltorganisationen verschiedene Arbeitsunterlagen in die Diskussion
eingebracht und Vertreter der Verwaltung haben mehrere Konsensvorschläge 
präsentiert. Gemäss den Verfahrensregeln (Kapitel 1.2) sind diese vertraulichen 
Beiträge nur auf Wunsch und im Einverständnis mit dem jeweiligen Verfasser im 
Bericht aufgenommen worden.

Es stellte sich bald heraus, dass die Verknüpfung der Entsorgung mit dem 
Weiterbetrieb der Kernkraftwerke einen möglichen Konsens in Frage stellte. 
Während ein Durchbruch bei der Lösung des Entsorgungsproblems den Weiterbetrieb 
rechtfertigen würde, könnte die Verhinderung einer Lösung als Argument für den 
Ausstieg dienen. Bei der Frage nach der Weiterführung der Kernenergie gingen dann 
auch die Meinungen auseinander. Für die Setreiber sollen die bestehenden 
Kernkraftwerke gemäss Folgerungen des EVED (seit 1.1.1998 UVEK) aus dem
energiepolitischen Dialog vom Juni 1997 weiter betrieben werden, solange ihre 
Sicherheit gewährleistet ist. Der Bau neuer Kernkraftwerke soll dem fakultativen 
Referendum unterstellt werden. Für die Umweltorganisationen beinhaltet die 
Weiterführung der Atomenergie neben dem Bau neuer Kernkraftwerke auch einen 
eventuellen Weiterbetrieb der alten Anlagen über die ursprüngliche Auslegungszeit 
von 40 Jahren hinaus. Über einen solchen Weiterbetrieb soll das Volk entscheiden 
können. Im Rahmen des Dialogs verzichteten die Umweltorganisationen auf das 
explizite Zugeständnis seitens der Betreiber, den Atompfad zu verlassen.

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