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Ubersicht über besondere Vorkomnisse in Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1977 und 1978 (1979)

AuteurBundesmin. des Innern
Datummei 1979
Classificatie 2.01.0.03/02 (DUITSLAND - ONGELUKKEN)
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Uit de publicatie:

Die nachfolgende Übersicht über besondere Vorfälle in Kernkraftwerken in der 
Bundesrepublik Deutschland wurde unter dem Gesichtspunkt zusammengestellt, 
einen repräsentativen Überblick über das gesamte Spektrum der Vorfälle während 
Betrieb, Inbetriebnahme und Bauphase von Kernkraftwerken zu geben. So werden 
darin neben Störfällen (gemäß Definition in der Anlage 1 zur 
Strahlenschutzverordnung) auch sicherheitstechnisch weniger bedeutsame 
Ereignisse mitgeteilt.
Aus den in dieser Zusammenstellung dokumentierten Betriebserfahrungen geht 
hervor, daß selbst schwere Störfälle durch das Zusammenwirken der 
sicherheitstechnischen Einrichtungen und, wo nötig, durch Eingriffe des
Betriebspersonals sicher beherrscht werden konnten. So sind insbesondere weder 
Betriebspersonal noch sonstige Personen durch Einwirkung ionisierender Strahlung 
zu Schaden gekommen. Das Prinzip der hintereinander gestaffelten Schutzbarrieren 
und der Mehrfachauslegung hat sich bewährt. Der Arbeitsunfall mit Todesfolge im
November 1975 im Kernkraftwerk Gundremmingen ist nicht auf das Versagen von
Sicherheitseinrichtungen zurückzuführen, sondern auf mangelnde 
Arbeitsvorbereitung bzw. -abwicklung. Zur Vermeidung auch derartiger Unfälle
sollen die vorerwähnten Grundsätze der Reaktorsicherheit auch konsequent im 
organisatorischen Bereich angewendet werden.

Die häufigsten Ursachen für Störfälle waren Fehler im Auslegungskonzept,
daneben Mängel in Konstruktion und Fertigungsüberwachung. Im allgemeinen 
entstanden Störfälle erst durch das Zusammentreffen mehrerer für sich genommen 
möglicherweise nur relativ unbedeutender Ereignisse. Angesichts der Vielzahl von 
unterschiedlichen Sicherheitsvorkehrungen ist jedoch Sorge dafür getroffen, daß 
auch bei Mehrfachschaden Störfallfolgen auf das Innere der Anlage begrenzt werden 
können.

Im vorliegenden Berichtszeitraum und darüber hinaus ist kein Störfall oder sonstiger 
Schadensfall aufgetreten, aufgrund dessen an der Sicherheit von Kernreaktoren 
grundsätzlich gezweifelt werden müßte. Die aufgetretenen Vorkommnisse bewirkten, 
daß die betreffenden und vergleichbare Anlagen weiter verbessert wurden und 
lieferten gleichzeitig einen praktischen Nachweis, daß die technischen und 
organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sowie die für ihre Kontrolle notwendigen 
strengen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren es ermöglichen, Kernkraftwerke
ohne Gefährdung der Öffentlichkeit zu errichten und zu betreiben.

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