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Ubersicht über besondere Vorkomnisse in Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1977 und 1978 (1979)
| Auteur | Bundesmin. des Innern |
| Datum | mei 1979 |
| Classificatie | 2.01.0.03/02 (DUITSLAND - ONGELUKKEN) |
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Uit de publicatie:
Die nachfolgende Übersicht über besondere Vorfälle in Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland wurde unter dem Gesichtspunkt zusammengestellt, einen repräsentativen Überblick über das gesamte Spektrum der Vorfälle während Betrieb, Inbetriebnahme und Bauphase von Kernkraftwerken zu geben. So werden darin neben Störfällen (gemäß Definition in der Anlage 1 zur Strahlenschutzverordnung) auch sicherheitstechnisch weniger bedeutsame Ereignisse mitgeteilt. Aus den in dieser Zusammenstellung dokumentierten Betriebserfahrungen geht hervor, daß selbst schwere Störfälle durch das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Einrichtungen und, wo nötig, durch Eingriffe des Betriebspersonals sicher beherrscht werden konnten. So sind insbesondere weder Betriebspersonal noch sonstige Personen durch Einwirkung ionisierender Strahlung zu Schaden gekommen. Das Prinzip der hintereinander gestaffelten Schutzbarrieren und der Mehrfachauslegung hat sich bewährt. Der Arbeitsunfall mit Todesfolge im November 1975 im Kernkraftwerk Gundremmingen ist nicht auf das Versagen von Sicherheitseinrichtungen zurückzuführen, sondern auf mangelnde Arbeitsvorbereitung bzw. -abwicklung. Zur Vermeidung auch derartiger Unfälle sollen die vorerwähnten Grundsätze der Reaktorsicherheit auch konsequent im organisatorischen Bereich angewendet werden. Die häufigsten Ursachen für Störfälle waren Fehler im Auslegungskonzept, daneben Mängel in Konstruktion und Fertigungsüberwachung. Im allgemeinen entstanden Störfälle erst durch das Zusammentreffen mehrerer für sich genommen möglicherweise nur relativ unbedeutender Ereignisse. Angesichts der Vielzahl von unterschiedlichen Sicherheitsvorkehrungen ist jedoch Sorge dafür getroffen, daß auch bei Mehrfachschaden Störfallfolgen auf das Innere der Anlage begrenzt werden können. Im vorliegenden Berichtszeitraum und darüber hinaus ist kein Störfall oder sonstiger Schadensfall aufgetreten, aufgrund dessen an der Sicherheit von Kernreaktoren grundsätzlich gezweifelt werden müßte. Die aufgetretenen Vorkommnisse bewirkten, daß die betreffenden und vergleichbare Anlagen weiter verbessert wurden und lieferten gleichzeitig einen praktischen Nachweis, daß die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sowie die für ihre Kontrolle notwendigen strengen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren es ermöglichen, Kernkraftwerke ohne Gefährdung der Öffentlichkeit zu errichten und zu betreiben.
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