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Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands (1995)
| Auteur | Bundesanst. für Geowiss.u.Rohst. |
| Datum | augustus 1995 |
| Classificatie | 2.01.4.10/31 (DUITSLAND - AFVAL - ALGEMEEN) |
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Uit de publicatie:
1 Vorwort, Auftrag, Ziele und Arbeitsabläufe In der Bundesrepublik Deutschland wird ca. ein Drittel der öffentlichen Stromversorgung durch Kernkraftwerke gedeckt. Die Entsorgung der dabei anfallenden radioaktiven Abfälle ist neben dem sicheren Betrieb der Kraftwerke eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung der Kernenergie. Nach dem ,,Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren" (Atomgesetz) ist der Bund zuständig für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Das Entsorgungskonzept des Bundes sieht vor, alle Arten radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen endzulagern. Dabei sind für die verschiedenen Kategorien des radioaktiven Abfalls auch unterschiedliche Endlager-Wirtsgesteine vorgesehen. Die Schachtanlage Konrad soll als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung dienen. Unter dieser Kategorie von Abfällen sind solche zu verstehen, die das umgebende Gestein um nicht mehr als 3° C erwärmen und die dadurch an ein Endlager bezüglich der Beurteilung der thermischen und thermomechanischen Auswirkungen keine besonderen Anforderungen stellen. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme des ehemaligen Eisenerzbergwerkes Konrad als Endlager wird voraussichtlich Mitte der neunziger Jahre fallen. Es wird etwas 95% der Menge aller radioaktiver Abfälle aufnehmen können. Für hochradioaktive Abfälle sieht die Bundesregierung ebenfalls eine Endlagerung in tiefen geologischen Formationen vor. Der zu dieser Kategorie gehörende Abfall soll am Standort Gorleben im Salzgestein endgelagert werden. Die untertägige Erkundung im Salzstock Gorleben begann 1986 mit dem Abteufen der Schächte. Nach deren Fertigstellung sollen die für die weiteren Erkundungsarbeiten notwendigen Grubenräume aufgefahren werden und die nachfolgenden Untersuchungen sollen klären, ob radioaktive Abfälle sicher endgelagert werden können. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan kann das geplante Endlager Gorleben nach positivem Planfestellungsbeschluß den Betrieb nicht vor 2008 aufnehmen. Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in einer Salzstruktur in Sachsen-Anhalt wird auf der Grundlage der am 22. April 1986 erteilten Dauerbetriebsgenehmigung betrieben. Diese gilt aufgrund des Einigungsvertrages und nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 bis zum 30. Juni 2000 fort. Es werden schwach- und mittelaktive Abfälle mit geringen Konzentrationen von Alphastrahlern endgelagert. Unbeschadet der Fortführung des Genehmigungsverfahrens Gorleben ist 1990 in der Koalitionsvereinbarung zur 12. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU und F.D.P. eine Erkundung möglicher weiterer Standorte für hochaktive, stark wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen. Das heißt, daß vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten im Sedimentgestein (Konrad) und der noch laufenden Erkundung im Salz aus Gründen der Entsorgungsvorsorge die vorhandenen Kenntnisse über Salzformationen ergänzt und auch andere Gesteinsformationen zur Vervollständigung des Kenntnisstandes über potentielle Endlagerwirtsgesteine überprüft werden sollen.
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