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Atommüll. Eine Bestandsaufnahme. Sorgenbericht der Atommüllkonferenz (2013)
| Auteur | Ursula Schönberger, Atommüllkonferenz |
| Datum | augustus 2013 |
| Classificatie | 2.01.4.10/39 (DUITSLAND - AFVAL - ALGEMEEN) |
| Voorkant |
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Uit de publicatie:
Die Atommüll-Diskussion vom Kopf auf die Füße stellen
Aufgabe dieser Bestandsaufnahme ist, die Diskussion über den zukünftigen
Umgang mit Atommüll vom Kopf auf die Füße zu stellen: Wer über eine Million
Jahre Sicherheit beim Umgang mit dem Atommüll reden will, der muss zunächst
nachweisen, dass er die Probleme im Hier und Jetzt ernst nimmt, damit seriös
umgehen kann und dies auch tut.
Der Gesetzentwurf für das Standortauswahlgesetz begann mit der Behauptung, mit
der 13. Novelle des Atomgesetzes am 31. Juli 2011 sei ein nationaler Konsens über
die Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen
Erzeugung von Elektrizität in Deutschland erzielt worden. Damit wird kaschiert,
dass der gesellschaftliche Dissens über die Gefahren der Atomenergie weiterhin
besteht. Weder in der 13. Novelle des Atomgesetzes oder dem Standortauswahlgesetz,
noch im Handeln von Politik und Verwaltungen wird eine wesentliche Veränderung
im Umgang mit den Gefahren der Atomenergie erkennbar. Es scheint geradezu so zu
sein, dass der Verweis auf die 13. Novelle des Atomgesetzes ein Freibrief ist, die
Probleme, Gefahren und Risiken zu mehren.
Für wirtschaftliche Akteure dominiert weiterhin die zwingende Orientierung an
kurzfristig gewinnbringenden und damit kostengünstigen Lösungen. Politikerinnen
und Politiker versuchen allerorten, als Problemlöser zu erscheinen. Dabei wissen sie
sehr wohl, dass sie, was immer sie auch tun, auf den Ausgang der
Auseinandersetzung in einigen Jahrzehnten nur marginal Einfluss haben. Die
Interessenlage der Betroffenen an den Standorten ist davon grundverschieden. Sie
sind geborene Expertinnen und Experten für die Frage, ob eine Anlage mit den
Existenzbedürfnissen in ihrem Lebensraum in Einklang zu bringen ist oder nicht.
Natürlich gibt es auch an Standorten andere Parameter wie Gewerbesteuer und
Arbeitsplätze, aber spätestens wenn die Bedeutung dieser Parameter nachlässt,
nimmt die kritische Haltung zu. Früher umgangssprachlich als St.-Florians-Prinzip
karikiert, wird dies heute in Teilen der Sozialwissenschaft und Politik gern als
Nimby-Haltung ("Not in my backyard") denunziert. Tatsächlich steckt dahinter aber
ein materiell nachvollziehbarer Erkenntnisvorgang. Da sich kaum jemand ,,auf
Vorrat" intensiv mit Fragen radioaktiver und chemotoxischer Beschaffenheit von
Atommüll oder der Beschaffenheit tiefengeologischer Formationen beschäftigt,
geschieht dies schlagartig, sobald ein Standort benannt oder deutlich wird, dass der
an einem Ort produzierte Atommüll noch ber Jahrzehnte an diesem Ort bleiben wird.
Da es für Betroffene aber keine entscheidungsrelevanten Eingriffsmöglichkeiten gibt
und nach allen Erfahrungen der letzten vier Jahrzehnte Standort-Benennung zugleich
Standort-Verurteilung bedeutet, gibt es auch keine Verhandlungsräume, sondern nur
die Alternative: zulassen oder verhindern.
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