Stichting Laka

Publicatie Laka-bibliotheek:
Fragen der Sicherheit Biblis A und B (1985)

AuteurÖko-Institut
Datumaugustus 1985
Classificatie 2.01.9.40/02 (DUITSLAND - BIBLIS)
Voorkant

Uit de publicatie:

1. Einleitung

1.1 Aufgabenstellung

In den Vereinbarungen zwischen SPD und Grünen vom 4.6.84 für die 11. 
Legislaturperiode wurden bezüglich der Sicherheit der Atomkraftwerke Biblis A und 
B unterschiedliche Standpunkte zwischen den Parteien deutlich. Die SPD teilte zwar 
nicht die Zweifel der Grünen daran, "daß die Blöcke A und B des Atomkraftwerkes
Biblis den heutigen Anforderungen einer Betriebs- und Entsorgungssicherheit 
genügen", erklärte sich jedoch bereit, "durch die Einholung geeigneter Gutachten 
zu klären, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb dieser Anlagen 
noch bestehen."
Gemäß dieser Vereinbarungen soll in Gutachten überprüft werden, ob die 
sicherheitstechnische Auslegung der Atomkraftwerke Biblis A und B noch den 
Anforderungen des § 7 Abs 2 Satz 3 AtomG entspricht, d.h., ob die nach Stand 
von Wissenschaft und Technik erforderliche Schadensvorsorge getroffen ist. 
Darüberhinaus ist zu prüfen, ob sich aus der nach wie vor ungelösten 
Entsorgungsproblematik rechtliche und sicherheitstechnische Fakten ergeben, 
die einem Weiterbetrieb von Biblis A und B entgegenstehen.
Der Text der Vereinbarung steckt deutlich ab, welche Konsequenzen die Ergebnisse 
einer überprüfung haben können: ''Dabei gehen SPD und GRÜNE übereinstimmend 
von folgendem Grundsatz aus: Die vorhandenen hessischen Atomkraftwerke müssen
nach den atomrechtlichen Bestimmungen so betrieben werden, daß die nach dem 
Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden sowie 
eine schadlose und sichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle gewährleistet
ist. Sollte sich herausstellen, daß dies nicht der Fall ist, wird die Landesregierung 
alle rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Stillegung der Anlagen ausschöpfen, 
um die Kraftwerksbetreiberin zum Schutz der Bevölkerung zur Einhaltung der 
Sicherheitsanforderungen zu zwingen."

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