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Enlager für radioaktive Abfälle: Morsleben (1998)
| Auteur | Bundesamt für Strahlenschutz |
| Datum | 1998 |
| Classificatie | 2.01.9.76/01 (DUITSLAND - MORSLEBEN) |
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Uit de publicatie:
Einleitung In unserer modernen Industriegesellschaft entsteht Tag für Tag Abfall in den Haushalten, den Gewerbebetrieben, in Krankenhäusern und in der Industrie. Dieser Abfall muß sicher beseitigt werden - besonders dann, wenn von ihm Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Das gilt insbesondere für chemische, toxische und radioaktive Abfälle. Radioaktive Abfälle fallen nicht nur beim Betrieb von Kernkraftwerken und kerntechnischen Anlagen an, sondern auch bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in der Forschung Industrie und Medizin. Gemeinsames Merkmal dieser Abfälle ist die von ihnen ausgehende ionisierende Strahlung. Zum dauerhaften Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor einer möglichen Gefahr durch die Strahlung, werden besonders hohe Anforderungen an die Entsorgung radioaktiver Abfälle gestellt. In Deutschland wird das Konzept der Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen Gesteinsschichten der Erdkruste verfolgt. Hierfür bieten sich Bergwerke in unterschiedlichen Gesteinsformationen an. Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Die Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber auf das Bundesamt für Strahlenschutz übertragen. Die Kosten für die Endlagerung tragen die Abfallverursacher.
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