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Enlager für radioaktive Abfälle: Morsleben (1998)

AuteurBundesamt für Strahlenschutz
Datum1998
Classificatie 2.01.9.76/01 (DUITSLAND - MORSLEBEN)
Voorkant

Uit de publicatie:

Einleitung

In unserer modernen Industriegesellschaft entsteht Tag für Tag Abfall in den 
Haushalten, den Gewerbebetrieben, in Krankenhäusern und in der Industrie. Dieser 
Abfall muß sicher beseitigt werden - besonders dann, wenn von ihm Gefahren für 
Mensch und Umwelt ausgehen können. Das gilt insbesondere für chemische, 
toxische und radioaktive Abfälle.
Radioaktive Abfälle fallen nicht nur beim Betrieb von Kernkraftwerken und 
kerntechnischen Anlagen an, sondern auch bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in 
der Forschung Industrie und Medizin. Gemeinsames Merkmal dieser Abfälle ist die 
von ihnen ausgehende ionisierende Strahlung. Zum dauerhaften Schutz des Menschen 
und seiner Umwelt vor einer möglichen Gefahr durch die Strahlung, werden 
besonders hohe Anforderungen an die Entsorgung radioaktiver Abfälle gestellt.
In Deutschland wird das Konzept der Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen 
Gesteinsschichten der Erdkruste verfolgt. Hierfür bieten sich Bergwerke in 
unterschiedlichen Gesteinsformationen an.
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Die 
Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber auf das Bundesamt für Strahlenschutz 
übertragen. Die Kosten für die Endlagerung tragen die Abfallverursacher.

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