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Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Ausübung der Oberaufsicht (1999)
| Auteur | NWA, Schweizerische Energie-Stiftung |
| Datum | maart 1999 |
| Classificatie | 2.12.4.10/12 (ZWITSERLAND - AFVAL (NAGRA)) |
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Uit de publicatie:
RECHTSBEGEHREN: Der Nationalrat und der Ständerat werden ersucht, gestützt auf das parlamentarische Oberaufsichtsrecht den Schweizerischen Bundesrat einzuladen, alle erforderlichen Massnahmen vorzukehren, um die Sicherstellung sämtlicher Entsorgungskosten für radioaktive Abfälle entsprechend dem in Art. 10 BB / AtG verankerten Verursacherprinzip durchzusetzen, insbesondere die von ihm angekündigte Verordnung über den Entsorgungsfonds umgehend zu erlassen. Zur BEGRÜNDUNG der Aufsichtsbeschwerde ist folgendes auszuführen: I. FORMELLES 1. Die vorliegende Aufsichtsbeschwerde richtet sich gegen die offensichtliche Verschleppung der in Art 10 Abs. 3 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz (BB / AtG) statuierten Regelungspflicht der Finanzierung der Entsorgungskosten. Mit Schreiben vom 5 November 1997 an die Kommission für Umwelt; Raumplanung und Energie hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung in Aussicht gestellt, doch sind die massgeblichen Bestimmungen zur Durchsetzung des gesetzlichen Verursacherprinzips bis heute nicht erlassen worden. Da die Betreiber der Kernkraftwerke bei einer vorzeitigen Schliessung der Anlagen nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die milliardenhohen Kosten für die Beseitigung der radioaktiven Abfälle zu decken, besteht die konkrete Gefahr, dass der Bund bzw. die Schweizer Bevölkerung diese enormen Entsorgungskosten zu tragen hätte. Durch das Fehlen einer konkreten und verbindlichen Regelung der Entsorgungspflicht werden somit insbesondere auch wichtige öffentlichen Interessen missachtet.
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