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Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Ausübung der Oberaufsicht (1999)

AuteurNWA, Schweizerische Energie-Stiftung
Datummaart 1999
Classificatie 2.12.4.10/12 (ZWITSERLAND - AFVAL (NAGRA))
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Uit de publicatie:

RECHTSBEGEHREN:

Der Nationalrat und der Ständerat werden ersucht, gestützt auf das parlamentarische
Oberaufsichtsrecht den Schweizerischen Bundesrat einzuladen, alle erforderlichen
Massnahmen vorzukehren, um die Sicherstellung sämtlicher Entsorgungskosten für
radioaktive Abfälle entsprechend dem in Art. 10 BB / AtG verankerten 
Verursacherprinzip durchzusetzen, insbesondere die von ihm angekündigte 
Verordnung über den Entsorgungsfonds umgehend zu erlassen.

Zur BEGRÜNDUNG der Aufsichtsbeschwerde ist folgendes auszuführen:

I. FORMELLES

1. Die vorliegende Aufsichtsbeschwerde richtet sich gegen die offensichtliche
Verschleppung der in Art 10 Abs. 3 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz (BB / 
AtG) statuierten Regelungspflicht der Finanzierung der Entsorgungskosten. Mit 
Schreiben vom 5 November 1997 an die Kommission für Umwelt; Raumplanung 
und Energie hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung in Aussicht gestellt, 
doch sind die massgeblichen Bestimmungen zur Durchsetzung des gesetzlichen 
Verursacherprinzips bis heute nicht erlassen worden. Da die Betreiber der 
Kernkraftwerke bei einer vorzeitigen Schliessung der Anlagen nicht über 
ausreichende Mittel verfügen, um die milliardenhohen Kosten für die Beseitigung 
der radioaktiven Abfälle zu decken, besteht die konkrete Gefahr, dass der Bund bzw. 
die Schweizer Bevölkerung diese enormen Entsorgungskosten zu tragen hätte. Durch 
das Fehlen einer konkreten und verbindlichen Regelung der Entsorgungspflicht 
werden somit insbesondere auch wichtige öffentlichen Interessen missachtet.

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