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Erdbeben-gefährdung Gorleben: Ist der Salzstock zur Einlagerung Radioaktive abfälle geëignet? (1978)
| Auteur | Eckhard Grimmel |
| Datum | december 1978 |
| Classificatie | 2.01.8.30/02 (DUITSLAND - GORLEBEN - ALGEMEEN) |
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Uit de publicatie:
1. Vorwort Am 22.2.1971 hat die Niedersächsische Landesregierung als vorläufigen Standort für das in der Bundesrepublik Deutschland geplante Entsorgungszentrum für ausgediente Brennelemente aus Kernkraftwerken ein Gelände bei der Gemeinde Gorleben im Landkreis Lüchow-Dennenberg vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesen Standortvorschlag am 5.7.1977 akzeptiert (DWK 1971, I). Dieses Gelände wurde deshalb vorgeschlagen, weil unter der Erdoberfläche ein Salzstock liegt, welcher nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, eignungshöffig ist, d.h. Steinsalzzonen ausreichender Größe und Reinheit aufweist, in welche radioaktive Abfälle eingelagert werden können (DWK 1977, 67). Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK) geht davon aus, daß der Salzstock in 300 m Tiefe beginnt. eine größte Länge von rund 14 km und eine größte Breite von rund 4 km besitzt und daß die tektonischen Verhältnisse des tieferen Untergrundes am Standort ausschließlieb von der Salztektonik bestimmt werden (DKW 1977. 68).
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