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Erdbeben-gefährdung Gorleben: Ist der Salzstock zur Einlagerung Radioaktive abfälle geëignet? (1978)

AuteurEckhard Grimmel
Datumdecember 1978
Classificatie 2.01.8.30/02 (DUITSLAND - GORLEBEN - ALGEMEEN)
Voorkant

Uit de publicatie:

1. Vorwort

Am 22.2.1971 hat die Niedersächsische Landesregierung als vorläufigen Standort für 
das in der Bundesrepublik Deutschland geplante Entsorgungszentrum für ausgediente 
Brennelemente aus Kernkraftwerken ein Gelände bei der Gemeinde Gorleben im 
Landkreis Lüchow-Dennenberg vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesen 
Standortvorschlag am 5.7.1977 akzeptiert (DWK 1971, I).

Dieses Gelände wurde deshalb vorgeschlagen, weil unter der Erdoberfläche ein 
Salzstock liegt, welcher nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und 
Rohstoffe, Hannover, eignungshöffig ist, d.h. Steinsalzzonen ausreichender Größe 
und Reinheit aufweist, in welche radioaktive Abfälle eingelagert werden können 
(DWK 1977, 67).

Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK) 
geht  davon aus, daß der Salzstock in 300 m Tiefe beginnt. eine größte Länge von 
rund 14 km und eine größte Breite von rund 4 km besitzt und daß die tektonischen 
Verhältnisse des tieferen Untergrundes am Standort ausschließlieb von der 
Salztektonik bestimmt werden (DKW 1977. 68).

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